Jagen ohne Hund ist Schund !
Im Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG, Art. 39) ist der Einsatz von Jagdhunden klar geregelt.
- (1) Bei jeder Such-, Drück,- Riegel- und Treibjagd sowie bei jeder Jagdart auf
Wasserwild sind brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl zu verwenden.
Auch der bei einer anderen Jagdart verwendete Jagdhund muss brauchbar sein.
Impressionen von der Brauchbarkeitsprüfung September 2021
Insgesamt 7 Hunde legten im September 2021
die Brauchbarkeitsprüfung
für Jagdhunde ab.
von links nach rechts......
Ludwig Edbauer mit DD-Hündin "Orella vom Mühlbachta
Patrick Schneid mit DJT-Rüden "Quadro von der Nordkette" genannt "Ares"
Xaver Geiger mit Weimeraner-Hündin "Gesa von Isarmünd", genannt "Maya"
Ruppert Kaun mit DD-Hündin "Gesa"
Foto: Benjamin Eiberweiser
- Martin Hiegeist mit DT-Rüde "Bazi von der Jagadusen"
- Christian Orthen mit DJT-Hündin "Quinny von der Nordkette"
- Reinhard Fundeis mit CBR-Rüde (Chesapeake Bay Retriever) "Red Kites Ambrose", genannt "Arco"
Foto: Sabine Pfeiffer