Liebe Jägerinnen und jäger

Herzlich Willkommen bei der BJV-Kreisgruppe Bogen e.V.

Hier finden Sie wichtige Formulare
die Sie bei Ihrer jagdlichen Tätigkeit unterstützen!


Sie möchten eine Waffe verleihen oder leihen...

Bei der zeitlich begrenzten Überlassung einer meldepflichtigen Schusswaffe (maximal ein Monat) müssen sowohl der Leihgeber als auch der Leihnehmer über einen schriftlichen Nachweis der Übergabe verfügen.

Hier finden Sie den Link zur Anzeige über den Erwerb/Verkauf einer Jagdwaffe. Nicht vergessen: Seit September 2020 ist dazu die 21-stellige "NWR-ID" vorgeschrieben. Sie wird von der zuständigen Waffenbehörde an den jeweiligen Waffeninhaber bekannt gegeben.

https://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/9503/anzeige-ueber-den-erwerb-von-schusswaffen-wesentliche-teile-neu.pdf

    Link zur Anzeige über das Überlassen erlaubnispflichtiger Schusswaffen sowie wesentlicher Teile nach § 37ff WaffG

https://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/9504/anzeige-ueber-das-ueberlassen-von-schusswaffen-neu.pdf

Vorübergehender Erwerb einer Schusswaffe
Voruebergehender_Erwerb_einer_Schusswaffe.pdf (8.29KB)
Vorübergehender Erwerb einer Schusswaffe
Voruebergehender_Erwerb_einer_Schusswaffe.pdf (8.29KB)




Sie möchten eine Waffe kaufen oder verkaufen...

Der "Kaufvertrag über eine gebrauchte Jagdwaffe" bietet Rechtssicherheit in privatrechtlicher sowie waffenrechtlicher Hinsicht.

Waffenkaufvertrag
Waffenkaufvertrag.pdf (255.8KB)
Waffenkaufvertrag
Waffenkaufvertrag.pdf (255.8KB)




Sie möchten Ihr Gewehr einschießen.... hier finden Sie eine Anschuss-Scheibe zum download.....

Anschussscheibe vom BJV
Anschussscheibe-100m-BJV-v6.3-1.pdf (711.5KB)
Anschussscheibe vom BJV
Anschussscheibe-100m-BJV-v6.3-1.pdf (711.5KB)






Sie werden zu einem Wildunfall gerufen.....

Die Wildunfallbescheinigung
ist der Nachweis für die Versicherung
des Unfallbeteiligten
.

Wildunfallbescheinigung des DJV
2018-11_Vordruck_Wildunfallbescheinigung.pdf (59.27KB)
Wildunfallbescheinigung des DJV
2018-11_Vordruck_Wildunfallbescheinigung.pdf (59.27KB)




Sie möchten eine Entschädigungszahlung für strahlenbelastetes Schwarzwild beantragen.....

 

Wildbret mit einer Radiocäsiumbelastung von mehr als 600 bq/kg ist nicht mehr zum Verzehr geeignet und darf auch nicht in den Handel gebracht werden. Sie sollten das erlegte Tier deshalb über die Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgen. Ge­schä­dig­te können beim Bundesverwaltungsamt Köln für das nicht mehr verwertbare Wildbret eine Entschädigungszahlung nach der Richtlinie zur Abwicklung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Abs. 2 des Atomgesetzes nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl (Ausgleichsrichtlinie) erhalten.
Die Entschädigung wird für strahlenbelastetes Wildbret und die Strahlenmessung gezahlt, die Kosten für die Vernichtung werden nicht übernommen. (Quelle: Freistaat Bayern)


Antrag Schadensausgleich Wildbret
neues Antragsformular Schadensausgleich.pdf (172.42KB)
Antrag Schadensausgleich Wildbret
neues Antragsformular Schadensausgleich.pdf (172.42KB)





Sie möchten Ihre Strecke erfassen und dem Landratsamt melden...

Der Revierinhaber hat über alles im Jagdrevier erbeutete oder als Fallwild zu Verlust gegangene Wild eine Streckenliste zu führen und eine schriftliche Abschussmeldung für alles abschussplanpflichtige Wild an die untere Jagdbehörde zu erstatten (Art. 32 Abs. 4 BayJG).


Beiblatt Streckenliste
beiblatt-streckenliste-a-b.pdf (366.93KB)
Beiblatt Streckenliste
beiblatt-streckenliste-a-b.pdf (366.93KB)

 

Streckenliste
streckenliste-a-b.pdf (359.75KB)
Streckenliste
streckenliste-a-b.pdf (359.75KB)