Trichinenuntersuchungsstelle in Bogen
Staatliche Berufsschule I
Außenstelle Bogen
Georg-Kerschensteiner-Straße 1
94327 Bogen
Trichinenproben können über einen ausgeschilderten Zugang im rückwärtigen Bereich der Schule angeliefert werden
Öffnungszeiten:
Montag 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Anlieferzeit der Proben 12:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Anlieferzeit der Proben 09:00 bis 10:00 Uhr
In Wochen mit einem Feiertag kann es zu einer Verschiebung der Untersuchungstage kommen.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass die Verkehrsfähigkeit des Wildfleisches erst nach Abschluss der Trichinenuntersuchung gegeben ist:
1. Abholzeiten
Werden Trichinenproben in der Sammelstelle abgelegt, so ist dies unter einer der folgenden Nummern anzumelden:
09421/973158 oder
09421/973168 oder
09421/973234
Die Abholung der Trichinenproben erfolgt in der Regel am Montag bis spätestens 11.00 Uhr und Donnerstag bis spätestens 7:00 Uhr. Die Trichinenproben werden bis zum Nachmittag des gleichen Tages untersucht und ausgewertet. Die Verkehrsfähigkeit des betroffenen Wildschweinfleisches ist erst nach Abschluss der Untersuchung auf Trichinen gegeben.
2. Untersuchungsvoraussetzung
Die Trichinenproben können nur untersucht werden, wenn folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
- Die Probe ist über eine Wildursprungsmarke identifizierbar
- Die Probe wird von einem vollständig ausgefüllten Wildursprungsschein begleitet
- Die Gebühr für die Untersuchung der Probe wurde hinterlegt
- Die Probe ist in einem hygienisch einwandfreien und fest verschlossenen Behältnis (z.B. Kunststoffbeutel) verpackt
- In keinem Fall darf die Probe eingefroren werden
3. Untersuchungsmaterial
Bei dem zu untersuchenden Wildschwein ist aus dem Unterarm sowie entweder aus Zunge oder Zwerchfellpfeiler, (möglichst sehnen- und bindegewebefrei) eine Probe von mindestens 10 g (besser 60 g für eine ggf. erforderliche Nachuntersuchung) zu entnehmen. Die Proben müssen sauber, ohne Blutbeimengungen und anderen Verschmutzungen entnommen und verpackt werden.
Nach Mitteilung der Untersuchungsstelle ist die Zungenspitze für die Untersuchung auf Trichinen ungeeignet. Falls die Zunge zur Trichinenuntersuchung herangezogen werden soll, ist hierfür eine Probe aus der Zungenwurzel (mit Muskulatur) zu entnehmen.
Wichtig:
Werden die oben genannten Vorgaben nicht eingehalten, so müssen die abgegebenen Proben als „nicht untersuchungsfähig" eingestuft werden.